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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

An dieser Stelle finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.  Eine druckbare Version (PDF) finden Sie unter dem Menüpunkt MediaCenter.

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Gegenstand der AGB sind alle Verträge und Vereinbarungen, die mit der Dr. Erkens Consulting Group geschlossen werden. Sie gelten auch für fortgeführte Geschäftsbeziehungen, ohne das eine erneute explizite Vereinbarung erforderlich wird. Alle Leistungen erfolgen ausschließlich gemäß der AGB. Entgegenstehende AGB eines Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich durch die Dr. Erkens Consulting Group anerkannt werden. Die AGB gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt
  2. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote und Kostenvoranschläge der Dr. Erkens Consulting Group sind freibleibend und unverbindlich. Eine Annahme von Angeboten hat innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Beauftragung (Post, Fax, Email) des Auftraggebers zu erfolgen. Ein Vertragsabschluss kommt erst nach schriftlicher Bestätigung (Post, Fax, Email) durch die
  2. Dr. Erkens Consulting Group gemäß dieser AGB endgültig zustande.
  3. Die Dr. Erkens Consulting Group ist berechtigt, Aufträge oder Teilaufträge durch Dritte ausführen zu lassen
    Im Fall, dass ein Auftrag aufgrund technischer oder anderweitiger Schwierigkeiten nicht ausgeführt werden kann, ist die Dr. Erkens Consulting Group berechtigt, den Auftrag zu stornieren. In Rechnung gestellt werden in diesem Fall nur diejenigen Leistungen, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich erbracht worden sind. Eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Auftraggeber gegenüber der Dr. Erkens Consulting Group ist ausgeschlossen.
  4. Sofern technische Details im Angebot angegeben sind, sind diese als Näherungswerte anzusehen. Etwaige Abweichungen innerhalb von werkstoff-, produktionsbedingten oder technischen Toleranzen sind zulässig.

§ 3 Leistungen

  1. Die Dr. Erkens Consulting Group erbringt Management-, Beratungs-, Kommunikations-, Konzeptions- und Umsetzungsleistungen u. a. in den Bereichen Unternehmensführung, Marketing- und Vertriebsstrategien, Markenführung, Produktkommunikation, Positionierung und Werbung.
  2. Das jeweilige Leistungsspektrum wird durch das zugrundeliegende Angebot und durch die Auftragsbestätigung definiert.

§ 4 Liefer- und Fertigstellungstermine

  1. Liefer- und Fertigstellungstermine beruhen auf Annahmen und sind daher unverbindlich. Von uns angegebene Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn der Umfang der Leistungen genau definiert ist, Liefer- und Fertigstellungstermine schriftlich angegeben und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden und der Auftraggeber ausdrücklich eine verbindliche Leistungszeit vereinbart hat.
  2. Sollte im Laufe der Leistungserbringung festgestellt werden, dass zusätzliche und/oder andere Leistungen erforderlich sind, verzögert sich die Leistungszeit entsprechend.
  3. Bindende Liefer- oder Fertigstellungstermine bedürfen einer schriftlichen Bestätigung (Post, Fax, Email). Eine durch die Dr. Erkens Consulting Group nicht zu verantwortende Lieferverzögerung, zum Beispiel bedingt durch höhere Gewalt, Streik und ähnlichen nicht zu beeinflussenden Ereignissen oder Verzögerungen, die durch Dritte wie Zulieferer oder Subunternehmen entstehen, sind von der Dr. Erkens Consulting Group nicht zu vertreten
  4. Eine Lieferfrist ist nur verbindlich, wenn seitens des Auftraggebers alle Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt werden und alle für eine ordnungsgemäße Auftragsabwicklung erforderlichen Maßnahmen, Informationen, Unterlagen und Freigaben zeitnah durchgeführt bzw. bereitgestellt werden. Für die Erfüllung dieser Mitwirkungspflichten obliegt dem Auftraggeber die Beweislast
  5. Für den Fall einer durch die Dr. Erkens Consulting Group zu verantwortenden Verzögerung der Leistungserbringung und Versäumnis eines bindenden Liefer- oder Fertigstellungstermins ist durch den Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu gewähren. Ein etwaiger Schadenanspruch nach Ablauf der Nachfrist ist maximal bis zur Höhe der vereinbarten Honorarvergütung statthaft. Bereits erfolgte oder zu leistende Zahlungen an Dritte für erbrachte Leistungen, Produktionskosten oder ähnliches werden in voller Höhe in Rechnung gestellt und sind vom Auftraggeber zu leisten.

§ 5 Vergütungen und Zahlungsfristen

  1. Es gilt die durch die Angebote der Dr. Erkens Consulting Group und deren Bestätigung durch den Auftraggeber vereinbarte Vergütung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie die dort angegebenen Zahlungsmodalitäten.
  2. Alle Rechnungen der Dr. Erkens Consulting Group sind in voller Höhe und ohne jeglichen Abzug zu dem in der Rechnung vermerkten Zahlungsziel fällig. In der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
  3. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich die Dr. Erkens Consulting Group das Recht vor, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB geltend zu machen. Eine Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
  4. Je nach Angebotsstellung werden ggf. anfallende Kosten Dritter, Produktions- und Druckkosten, Beiträge zur Künstlersozialversicherung, Lizenzgebühren, Zölle, Versand-, Verpackungs- und Portokosten, Reisekosten etc. gesondert berechnet und in Rechnung gestellt, sofern sie nicht im Rahmen der Angebotserstellung geregelt sind.
  5. Ergeben sich im Verlauf eines Projektes unerwartete Mehrkosten ist die Dr. Erkens Consulting Group verpflichtet, den Auftraggeber über diese Abweichungen zu informieren und unverzüglich dessen Genehmigung einzuholen. Bei Nichterteilung der Genehmigung ist der Vertrag für beide Seiten mit einer Frist von 14 Tagen kündbar. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet alle bereits angefallenen oder noch zu begleichenden Kosten in voller Höhe zu tragen.
  6. Werden Mehrkosten durch nachträglich seitens des Auftraggebers geforderte Änderungen, Ergänzungen oder ähnliches erforderlich und verursacht, so ist die Dr. Erkens Consulting Group verpflichtet, dies umgehend mitzuteilen. Eine Genehmigung der Mehrkosten kann in diesem Fall durch den Auftraggeber nicht verweigert werden.
  7. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung behält sich die Dr. Erkens Consulting Group ausdrücklich die Eigentumsrechte an sämtlichen Leistungen, Liefergegenständen und Nutzungsrechten vor. Vorab gewährte Nutzungsrechte sind bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlungen jederzeit widerrufbar.

§ 6 Gewährleistung und Haftungsausschluss

  1. Die Haftung der Dr. Erkens Consulting Group sowie deren Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Schadensersatzansprüche – gleich welcher Art – gegen uns sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Schäden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Ausgenommen sind Körperschäden.
  2. Unvorhersehbare, unvermeidbare und nicht von uns zu vertretende Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Streiks oder Aussperrungen, Betriebsstörungen, langwierige Krankheitsfälle, Mangel an Arbeitskräften oder Energie, Maßnahmen von Behörden, sowie Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Genehmigungen) verlängern die Leistungszeit um die Dauer der Störung und ihrer Auswirkungen. Dies gilt auch, wenn die Hindernisse während eines bestehenden Verzuges eintreten. Ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
  3. Alle durch die Dr. Erkens Consulting Group gelieferten und übergebenen Arbeiten und Leistungen sind durch den Auftraggeber unmittelbar nach deren Erhalt zu prüfen.
  4. Beanstandungen haben unmittelbar nach Erhalt der Leistung oder Ware durch eine schriftliche Rüge zu erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen. Wird die Leistung oder Arbeit nicht innerhalb der Frist beanstandet, bestehen keine Nachbesserungs-, Gewährleistungs- oder sonstige Ansprüche des Auftraggebers gegenüber der Dr. Erkens Consulting Group mehr.
  5. Die Lieferpflicht der Dr. Erkens Consulting Group gilt mit Übergabe der erstellten Leistung oder Ware zur Versendung als erfüllt. Das Transportrisiko ist vom Auftraggeber zu tragen. Die Dr. Erkens Consulting Group übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung der Warensendung. Auf Wunsch des Auftraggebers kann zu dessen Lasten eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
  6. Mängel eines Teils der Leistung können nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung führen.
  7. Mit jeder Veränderung des Vertragsgegenstandes oder der erbrachten Leistung durch den Auftraggeber erlischt jeglicher Gewährleistungs- und Haftungsanspruch gegenüber der Dr. Erkens Consulting Group.
  8. Im Falle einer fristgerecht erhobenen Beanstandung steht der Dr. Erkens Consulting Group ein zweimaliges Nachbesserungsrecht zu und es entsteht lediglich die Verpflichtung zur kostenlosen Ersatzleistung unter Ausschluss aller darüber hinausgehenden Ansprüche.
  9. Für den Fall, dass eine Überprüfung der Beanstandung ergibt, dass die Mängel nicht durch die Dr. Erkens Consulting Group zu verantworten sind, ist der Auftraggeber zu informieren. Eine Nachbesserung wird damit zu einem neuen eigenständigen und kostenpflichtigen Auftrag.
  10. Fehler, die durch unzureichende Informationen, Angaben oder Materialien des Auftraggebers entstehen, sind allein durch den Auftraggeber zu verantworten, eine Gewährleistung und Haftung durch die Dr. Erkens Consulting Group ist ausgeschlossen
  11. Für patent-, urheber-, marken- und wettbewerbsrechtliche Überprüfungen und Zulässigkeiten ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Mit der Freigabe und dem Inverkehrbringen des Auftragsgegenstandes, Werbemaßnahme usw. wird der Auftraggeber zu dessen Hersteller und Herausgeber und trägt die alleinige Verantwortung im Sinne des UrhG, des ProdHaftG und des BGB §§ 823ff. Der Auftraggeber stellt die Dr. Erkens Consulting Group von sämtlichen Haftungsbeschränkungen und Ansprüchen Dritter frei.
  12. Die Freigabe von Korrekturabzügen, Proofs etc. durch den Auftraggeber entbindet die Dr. Erkens Consulting Group von jeder Verantwortung gegenüber nicht beanstandeten Fehlern. Bei mündlicher oder schriftlicher Freigabe von Printaufträgen durch den Auftraggeber, gehen eventuelle Fehler in Drucksachen zu seinen Lasten.
  13. Bei der Vergabe von Fremdleistungen gelten die jeweiligen Subunternehmer nicht als Erfüllungsgehilfen der Dr. Erkens Consulting Group und eine Haftung für diese Fremdleistungen ist ausgeschlossen.
  14. Überlässt die Dr. Erkens Consulting Group dem Auftraggeber im Sinne des Freigabeprozesses nach eigenem Ermessen oder vereinbarungsgemäß Korrektur-, Ansichtsexemplare oder anderweitige Arbeitsmuster, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Exemplare binnen drei Werktagen nach Zugang abschließend zu prüfen und ggf. schriftlich zu beanstanden. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie als durch den Auftraggeber genehmigt und bilden die Grundlage für die weitere Auftragsabwicklung. Später geltend gemachte Einwände und Änderungen stellen einen neuen, gesondert zu vergütenden Auftrag dar.

§ 7 Datenschutz

  1. Sofern nicht anders vereinbart, werden Daten, die der Dr. Erkens Consulting Group zur Verfügung gestellt werden, ausschließlich zur Bearbeitung von Aufträgen verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur für den Fall, dass dies für den Fertigstellungsprozess erforderlich ist.
  2. Die Dr. Erkens Consulting Group verpflichtet sich, die Privatsphäre aller Personen zu schützen, und die persönlichen Daten vertraulich zu behandeln.

§ 8 Referenznennung

  1. Die Dr. Erkens Consulting Group behält sich das Recht vor, die erbrachten Leistungen und Erzeugnisse uneingeschränkt in Form von Belegexemplaren oder anderweitig zu nutzen und sie als Referenz, zur Archivierung, für Prüfzwecke und zu eigenen Marketingzwecken vorzuhalten, soweit nicht berechtigte Interessen des Auftraggebers wie Geheimhaltungsvereinbarungen dagegen sprechen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Nennung der Dr. Erkens Consulting Group in Quellcodes von Websites, im Impressum von Printproduktionen oder in sonstiger geeigneter Weise erfolgen kann.
  2. Der Auftraggeber stimmt zu, dass sein Firmenname in die Kundenliste für Eigenwerbungszwecke der Dr. Erkens Consulting Group aufgenommen wird, sofern nicht berechtigte Interessen des Auftraggebers dagegen sprechen, die schriftlich an die Dr. Erkens Consulting Group zu richten sind.

§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Sämtliche im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung von der Dr. Erkens Consulting Group erstellte Produkte, Werke, Skizzen, Entwürfe, Datenträger, Präsentationen, Unterlagen etc. sind urheberrechtlich geschützt und dürfen, sofern nicht anderweitige vertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Dr. Erkens Consulting Group genutzt werden, weder in originaler noch veränderter Form. Die erstellten Produkte bleiben auch nach vollständiger Bezahlung Eigentum der Dr. Erkens Consulting Group, die ausschließlicher Rechtsinhaber ist.
  2. Für die gemäß Beauftragung erstellten Werke räumt die Dr. Erkens Consulting Group ihrem Auftraggeber vorbehaltlich der vollständigen Zahlung ein für die Vertragsdauer und auf das Vertragsgebiet (i. d. R. Deutschland) beschränktes einfaches Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 2 des Urhebergesetzes ein, dass alle erforderlichen Nutzungsarten im Rahmen der vereinbarten Nutzung miteinschließt. Ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Allein die Zahlung der vereinbarten Honorarsätze bedingt in keiner Weise die Übertragung der Urheber- und Nutzungsrechte auf den Auftraggeber.
  3. Jeder weitergehenden Nutzung muss durch die Dr. Erkens Consulting Group ausdrücklich schriftlich zugestimmt werden.
  4. Stellt der Auftraggeber der Dr. Erkens Consulting Group Materialien, Fotos, Logos, Grafiken, Entwürfe oder ähnliches zur Verfügung, ist er verpflichtet zu versichern, dass er über alle Urheber- und sonstigen Rechte daran verfügt und bestehende Urheber-, Patent-, Lizenzrechte, Warenzeichen, Geschmacksmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt. Die Dr. Erkens Consulting Group unterliegt diesbezüglich keiner Pflicht zur Überprüfung. Der Auftraggeber stellt die Erkens Consulting Group insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei. Für Zwecke der Eigennutzung – wie unter 8.1 beschrieben – überträgt der Auftraggeber die einfachen Nutzungsrechte an den gelieferten Entwürfen etc., sofern sie Bestandteil des durch die Dr. Erkens Consulting Group herstellten fertigen Produkts sind, an die Dr. Erkens Consulting Group.
  5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung der Dr. Erkens Consulting Group und ist gesondert zu vergüten.
  6. Alle Arbeitsmittel und Materialien, die die Dr. Erkens Consulting Group im Rahmen der Vertragsvorbereitung und Vertragsdurchführung hergestellt oder durch Dritte herstellen lassen hat, bleiben Eigentum der Dr. Erkens Consulting Group. Eine Verpflichtung zur Herausgabe oder Aufbewahrung derartiger Arbeitsmittel und Materialien besteht nicht.
  7. Alle im Rahmen der Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellte Entwürfe, Muster und andere Materialien sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich durch die Dr. Erkens Consulting Group freigegeben und bestätigt worden sind.
  8. Die Dr. Erkens Consulting Group ist berechtigt, auf allen erzeugten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf ihre Mitwirkung hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

§ 10 Präsentationen / Pitches

  1. Für die im Rahmen eines Auswahlverfahrens (Pitches) anfallenden Kosten (Personal-, Sach- und Reisekosten sowie verauslagte Fremdkosten) erhält die Dr. Erkens Consulting Group ein entsprechendes Honorar.
  2. Im Falle einer Nichtbeauftragung bleiben alle bis dahin erbrachten Leistungen, Materialien, Entwürfe, Präsentation etc. Eigentum der Dr. Erkens Consulting Group. Der Auftraggeber ist in keiner Weise zur Nutzung berechtigt und erhält auch bei geleisteter Honorarzahlung keinerlei Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte. Die Dr. Erkens Consulting Group ist berechtigt, etwaige dem Auftraggeber überlassene Unterlagen etc. zurückzufordern.
  3. Die Dr. Erkens Consulting Group bleibt Eigentümer aller Leistungen und der zugrundeliegenden Ideen und Konzepte und kann diese nach eigenem Ermessen weiterverwenden.
  4. Die Weitergabe von Materialien und Präsentationen usw. an Dritte ist nicht zulässig und bedarf ebenso wie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verbreitung jeglicher Art der ausdrücklichen Zustimmung der Dr. Erkens Consulting Group.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Dr. Erkens Consulting Group und ihren Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die vorstehende Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen, die ihrem wirtschaftlichen Ergebnis nach dem gewollten Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommen, zu ersetzen.
  3. Der Gerichtsstand ist Darmstadt.

Anschrift

Dr. Erkens Consulting Group
Industriestraße 13
64380 Roßdorf
Tel: +49 (0)6154 – 6967 – 944
Mobil +49 (0)179 – 2 41 10 29
info@dr-erkens-consulting.de

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